Die Kurzfassung
Die Europäische Kommission will AWS und Microsoft Azure als Gatekeeper nach dem Digital Markets Act benennen; die endgültige Entscheidung wird für November 2026 erwartet, danach bleiben sechs Monate zur Umsetzung. Für Unternehmen auf einer der beiden Clouds heißt das praktisch: mehr Verhandlungsmacht beim Anbieterwechsel, bei Multi-Cloud und beim Herausholen der eigenen Daten – voraussichtlich ab Mitte 2027.
Morgen ändert sich in Ihrem Konto nichts. Hängt Ihr Cloud- und DevOps-Setup aber an einem einzigen Hyperscaler, sind die nächsten zwölf Monate ein gutes Zeitfenster, um Architektur und Verträge portabel zu machen – damit Sie die neuen Rechte nutzen können, statt nur darüber zu lesen.
Was plant die EU für AWS und Azure?
Die Kommission leitete am 18. November 2025 drei Marktuntersuchungen zum Cloud-Computing ein. Zwei davon prüften, ob die Cloud-Dienste von Amazon und Microsoft als Gatekeeper benannt werden sollen. Die dritte untersucht, ob die bestehenden DMA-Pflichten ausreichen, um Probleme im Cloud-Markt insgesamt zu lösen.
Am 25. Juni 2026 beantwortete die Kommission die ersten beiden Fragen vorläufig mit Ja. Exekutiv-Vizepräsidentin Teresa Ribera erklärte, die Dienste sollten unter den DMA fallen; die endgültigen Entscheidungen würden nach den Stellungnahmen von Amazon und Microsoft folgen. Laut Bloomberg-Bericht vom 2. Oktober läuft der Entwurf nun auf eine Benennung im November hinaus. Beide Konzerne unterliegen mit anderen Diensten bereits dem DMA: Amazon mit seinem Marktplatz, Microsoft mit Windows.
Warum fallen Clouds unter den DMA, obwohl sie die Schwellenwerte verfehlen?
Die meisten DMA-Benennungen folgen Zahlen: EU-Umsatz, Marktwert sowie die Zahl gewerblicher und End-Nutzer. Cloud-Infrastruktur passt schlecht in diese Raster, denn ein einziger Geschäftskunde kann Tausende Produkte und Dienste über ein Konto betreiben. Die Kommission stellte fest, dass weder AWS noch Azure die quantitativen Schwellenwerte erreicht.
Stattdessen nutzte sie den qualitativen Weg des Gesetzes. Beide Dienste seien ein wichtiges Zugangstor zwischen Unternehmen und ihren Kunden in der EU, mit großen, langjährigen Kundenstämmen, für die ein Wechsel teuer ist. Zudem hielten die beiden Clouds einen Großteil der neuen Nachfrage nach KI-Rechenleistung im eigenen Ökosystem. Dieser Punkt betrifft alle, die KI-Produkte bauen: Modell-Hosting, GPUs und verwaltete KI-Dienste gehören zum Lock-in, den die Kommission prüft.
Welche Regeln könnten gelten – und ab wann?
Nach einer endgültigen Benennung haben Amazon und Microsoft sechs Monate, um die Dienste regelkonform zu machen. Fällt die Entscheidung wie berichtet im November, wäre das etwa Mai 2027. Zu den Kernpflichten des DMA gehören das Verbot, eigene Produkte zu bevorzugen, Interoperabilität mit Konkurrenzdiensten und Datenportabilität. Verstöße können mit bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, bei wiederholten Verstößen mit bis zu 20 %.
Die konkreten Pflichten für die Cloud sind noch nicht öffentlich. Die parallele Untersuchung der Kommission nennt die geprüften Praktiken: Hürden für die Interoperabilität zwischen Cloud-Diensten, eingeschränkter oder an Bedingungen geknüpfter Datenzugang für gewerbliche Nutzer, Kopplung und Bündelung von Diensten sowie unausgewogene Vertragsbedingungen. Das ist ein brauchbarer Hinweis darauf, wo die Regeln landen werden.
Der DMA kommt zum EU Data Act hinzu. Dessen Kapitel zum Cloud-Wechsel gilt seit dem 12. September 2025, und ab dem 12. Januar 2027 dürfen Anbieter für den Wechsel keine Entgelte mehr verlangen – auch nicht für den damit verbundenen Datenabfluss (Egress). AWS sagte Bloomberg, der Data Act reguliere die Cloud bereits und weitere Regeln könnten Investitionen in Europa abschrecken. Microsoft erklärte bei Eröffnung der Untersuchungen, Europas Cloud-Sektor sei innovativ und hart umkämpft.
Was das für Softwareteams in DACH und der EU bedeutet
Der Wechsel wird auf dem Papier günstiger, nicht automatisch in der Praxis. Regulierung kann Egress-Gebühren und vertragliche Hürden beseitigen. Sie kann aber keine Anwendung umschreiben, die um Queues, Identitätsdienst, Serverless-Runtime und verwaltete Datenbank eines Anbieters herum gebaut ist. Das Recht auf Wechsel nützt nur, wenn Code und Daten tatsächlich umziehen können. Teams, die ihre Infrastruktur mit Werkzeugen wie Terraform als Code führen und an den entscheidenden Stellen offene Schnittstellen nutzen, können die neuen Regeln ausschöpfen; alle anderen spüren sie vor allem im Einkauf.
Multi-Cloud und Best-of-Breed lassen sich leichter begründen. Interoperabilitätspflichten und das Verbot der Selbstbevorzugung sollen es praktikabel machen, Anbieter zu kombinieren – etwa Analytics oder KI-Inferenz bei einem Spezialanbieter, während die Kern-Workloads auf AWS oder Azure bleiben. Architektur- und Produktentscheidungen, die bisher an Integrationsaufwand oder Bündelpreisen scheiterten, dürften 2027 anders aussehen.
Auch Unternehmen außerhalb der EU sind betroffen. Der DMA gilt für Dienste, die in der EU angeboten werden, und Vertragsbedingungen sind meist global oder europaweit einheitlich. Ändern AWS oder Azure Bündelung, Datenzugang oder Wechselbedingungen für EU-Kunden, erreichen diese Änderungen oft auch andere Konten. Und selbst wo nicht: EU-Kunden werden ihre Softwarelieferanten fragen, wie portabel deren eigene Plattformen sind.
Der Zeitpunkt der Vertragsverlängerung zählt. Viele Unternehmen schließen mehrjährige Commitment-Verträge mit ihrem Cloud-Anbieter ab. Steht Ihre Verlängerung vor Mitte 2027 an, sollten Sie keine Bedingungen festschreiben, die DMA und Data Act bald günstiger machen könnten. Kürzere Laufzeiten, Ausstiegsklauseln und vertraglich zugesicherter Datenexport kosten jetzt wenig.
Was vor Geltung der Regeln zu tun ist
- Proprietäre Abhängigkeiten erfassen. Listen Sie jeden verwalteten Dienst auf AWS oder Azure auf und markieren Sie, welche ein offenes oder portables Pendant haben und welche neu geschrieben werden müssten.
- Die echten Wechselkosten schätzen. Trennen Sie Egress-Gebühren, die der Data Act für den Wechsel abschafft, vom Engineering-Aufwand, den keine Regulierung abschafft.
- Infrastruktur als Code führen. Stellen Sie sicher, dass Umgebungen aus Code statt aus Klicks in der Konsole wiederaufgebaut werden können und dass sich Daten in dokumentierten Formaten exportieren lassen.
- Vertragsverlängerungen prüfen. Prüfen Sie Commitment-Verträge und Enterprise-Konditionen, die vor Mitte 2027 verlängert werden, und verhandeln Sie jetzt Ausstiegs- und Datenexportklauseln.
- Einen Exit-Plan schreiben. Finanzunternehmen in der EU brauchen ihn nach DORA ohnehin; für alle anderen ist er der klarste Weg herauszufinden, was tatsächlich gebunden ist.
- Die Entscheidung im November verfolgen. Die endgültige Benennung und etwaige cloud-spezifische Pflichten zeigen, was sich zuerst ändert.
Dies ist keine Rechtsberatung, und die endgültige Entscheidung kann sich in Umfang oder Zeitplan noch ändern. Die Richtung ist jedoch klar: Brüssel will die beiden größten Clouds als Infrastruktur behandeln, die Kunden verlassen können müssen – und Teams, die ihre Architektur jetzt vorbereiten, profitieren am meisten.
Häufige Fragen
Was hat die EU zu AWS und Azure entschieden?
Am 25. Juni 2026 erklärte die Europäische Kommission, sie sei vorläufig der Ansicht, dass Amazon Web Services und Microsoft Azure als Gatekeeper nach dem Digital Markets Act benannt werden sollten. Am 2. Oktober 2026 berichtete Bloomberg, ein Entscheidungsentwurf sehe die endgültige Benennung im November vor; der Zeitplan kann sich jedoch verschieben.
Warum fallen AWS und Azure unter den DMA, obwohl sie die Schwellenwerte verfehlen?
Der DMA benennt Dienste in der Regel nach Umsatz und Nutzerzahlen. Laut Kommission erfüllt keiner der beiden Cloud-Dienste diese quantitativen Kriterien, beide seien aber ein wichtiges Zugangstor zwischen Unternehmen und ihren Kunden in der EU. Es wäre die erste Benennung allein auf Basis qualitativer Kriterien.
Ab wann würden die neuen Regeln für AWS und Azure gelten?
Nach einer endgültigen Benennung haben Gatekeeper sechs Monate Zeit zur Umsetzung. Fällt die Entscheidung im November 2026, würden die Pflichten etwa ab Mai 2027 greifen. Bußgelder können bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen, bei Wiederholung bis zu 20 %.
Was könnte sich für Cloud-Kunden ändern?
Der DMA verbietet Gatekeepern, eigene Dienste zu bevorzugen, und verlangt Interoperabilität und Datenportabilität. Die separate Cloud-Marktuntersuchung der Kommission prüft Hürden für Interoperabilität, eingeschränkten Datenzugang für gewerbliche Nutzer, Kopplung und Bündelung von Diensten sowie unausgewogene Vertragsbedingungen. Die konkreten Cloud-Pflichten sind noch nicht öffentlich.
Sollten Teams die endgültige Entscheidung abwarten?
Nein. Der EU Data Act verpflichtet Cloud-Anbieter bereits, den Wechsel zu unterstützen, und ab dem 12. Januar 2027 müssen Wechselentgelte entfallen. Teams können schon jetzt ihre Abhängigkeiten dokumentieren, Infrastruktur als portablen Code führen und Ausstiegsklauseln in Verträge aufnehmen, um die neuen Rechte ab dem ersten Tag zu nutzen.
Quellen
Bloomberg — Microsoft, Amazon cloud arms set to face deeper scrutiny under EU's tech rules, 2. Oktober 2026
European Commission — Commission reaches preliminary position that Amazon's and Microsoft's market leading cloud services should be designated under the DMA, 25. Juni 2026
European Commission — Commission launches market investigations on cloud computing services under the Digital Markets Act, 18. November 2025