Das Wichtigste auf einen Blick
Berlin hat im August 2026 am Kottbusser Tor den ersten dauerhaften KI-Verhaltensanalyse-Piloten im deutschen öffentlichen Raum gestartet. Das System erkennt Bewegungsmuster und auffällige Situationen, stellt Personen aber nur als Strichfiguren dar — ohne biometrische Identifizierung. Rechtsgrundlage ist eine Änderung des Berliner Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) vom Dezember 2025. Gleichzeitig gelten seit dem 2. August 2026 die EU-AI-Act-Transparenzpflichten (Art. 50) für alle KI-Systeme, die mit der Öffentlichkeit interagieren.
Für Teams, die KI-Produkte für den deutschen Markt — öffentliche Auftraggeber, Sicherheitsunternehmen, Einzelhandel, Verkehrsinfrastruktur — entwickeln, ist der Berliner Pilot ein Präzedenzfall: Er zeigt, welche Designentscheidungen im Spannungsfeld zwischen Wirksamkeit und Datenschutz tatsächlich vor Datenschutzbehörden bestehen können. Und er legt offen, wo der Chaos Computer Club und Grundrechtsorganisationen weiterhin berechtigte Einwände erheben.
Was am Kottbusser Tor jetzt läuft
Am Kottbusser Tor in Berlin-Kreuzberg, einem der verkehrsreichsten Kreuzungspunkte der Berliner Innenstadt, nimmt die Berliner Polizei im August 2026 ein KI-gestütztes Videoanalysesystem in Betrieb. Das System wertet Kameraaufnahmen in Echtzeit aus und sucht nach Verhaltensmustern, die auf Straftaten oder gefährliche Situationen hindeuten können — unter anderem Schlägereien, plötzliche Menschenmengenansammlungen oder auffälliges Einzelverhalten. Die Erkennung basiert dabei ausschließlich auf Positionskoordinaten und Bewegungsabläufen; biometrische Merkmale wie Gesichtszüge, Gangprofil oder körperliche Erkennungsmerkmale werden nach Angaben der Berliner Polizei bewusst nicht erhoben.
Für die Teams, die maßgeschneiderte KI-Systeme für den deutschen Markt bauen, ist dieser Pilot deshalb so relevant: Er ist der erste Fall, in dem eine deutsche Behörde öffentlich beschreibt, welche Designentscheidungen sie trifft, um ein KI-System im öffentlichen Raum DSGVO-konform zu halten. Das schafft Präzedenzfälle — sowohl für das, was funktioniert, als auch für das, was weiterhin angefochten wird.
Die Kosten des Projekts sind auf rund 4,6 Millionen Euro bis 2030 veranschlagt — investive Kosten und Betriebskosten zusammengerechnet. Als nächste Standorte sind die Warschauer Straße geplant; bis 2027 soll das System auf weitere Brennpunkte wie den Alexanderplatz, den Görlitzer Park und den Wrangelkiez ausgedehnt werden. Ab Dezember 2026 sind zudem das Rote Rathaus und der U-Bahnhof Klosterstraße vorgesehen.
Rechtsrahmen: ASOG, EU AI Act und die Hochrisiko-Frage
Die rechtliche Grundlage für den Berliner Piloten ist eine Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) Berlin vom Dezember 2025, die den Einsatz intelligenter Videoanalyse durch Berliner Sicherheitsbehörden explizit erlaubt. Diese Landesregelung tritt jedoch nicht an die Stelle des europäischen Rahmens — sie ergänzt ihn.
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (EU AI Act) für alle Anbieter von KI-Systemen, die mit der Öffentlichkeit in Berührung kommen. Systeme, die KI-generierte oder -verarbeitete Inhalte ausgeben, müssen das kenntlich machen. Für Videoanalysesysteme im öffentlichen Raum bedeutet das: Die Existenz des Systems und seine Funktion müssen für Betroffene transparent sein.
Schwerwiegender ist die Frage der Risikoeinstufung. Anhang III der EU-KI-Verordnung zählt KI-Systeme im Bereich der Strafverfolgung — einschließlich Systemen zur Bewertung von Personen in öffentlichen Räumen — explizit zu den Hochrisiko-KI-Systemen. Das löst eine Reihe von Pflichten aus, die unabhängig davon gelten, ob Biometrie im Spiel ist oder nicht: dokumentierte Risikoabschätzung, technische Dokumentation und Registrierungspflicht (Artikel 9–17 EU AI Act), Protokollierung und menschliche Aufsicht sowie — wo die KI eine operativ relevante Ausgabe erzeugt — ein Mechanismus für die menschliche Überprüfung vor der Handlung. Das Berliner System ist nach diesem Maßstab wahrscheinlich als Hochrisiko-KI einzustufen, auch wenn die Berliner Polizei argumentiert, das System löse keine Maßnahmen automatisch aus, sondern unterstütze nur die menschliche Einsatzzentrale.
Privacy by Design in der Praxis: Strichfiguren statt Biometrie
Die zentrale Designentscheidung, die den Berliner Piloten von früheren Projekten unterscheidet, ist der konsequente Verzicht auf biometrische Identifizierung. Statt vollständiger Körperdarstellungen oder Gesichtsaufnahmen zeigt das System Personen ausschließlich als schematische Strichfiguren — geometrische Abstraktionen aus Gelenkkoordinaten, wie man sie aus Bewegungsanalyse-Anwendungen kennt. Gesichtszüge, Frisur, Kleidungsfarbe und individuelle Körpermerkmale werden vom System nicht verarbeitet.
Das ist eine konkrete Privacy-by-Design-Umsetzung im Sinne von Artikel 25 DSGVO: Datenschutz wird als Architekturentscheidung getroffen, nicht als nachträglicher Filter. Für Teams, die ähnliche Systeme entwickeln, ist das lehrreich — und übertragbar: Wer in einem Analyse-Dashboard nur aggregierte Bewegungsdaten oder Situationsklassen anzeigt, statt rohe Videoframes, hat dieselbe Logik implementiert. Datensparsamkeit entsteht durch Systemarchitektur, nicht durch Policy-Dokumente.
Praktisch bedeutet das eine technische Schichttrennung: Die rohe Videoerfassung, die Skelettalisierung (Extraktion der Gelenkpunkte), die Verhaltensklassifikation und die Alarmausgabe laufen in separaten Verarbeitungsstufen. Nur die abstrahierten Koordinaten fließen in die Analyselogik — die Rohframes werden nach minimaler Pufferzeit verworfen. Diese Trennung ist auch das, was vor einem Datenschutz-Audit belegt werden muss.
Die CCC-Kritik: Anonymisierung als offene Frage
Der Chaos Computer Club (CCC) bezweifelt, dass die Strichfiguren-Darstellung tatsächlich zur Anonymisierung führt. Die Argumentation ist technisch fundiert: Auch aus Gelenkkoordinaten und Bewegungsabläufen lassen sich in vielen Fällen individuelle Gangprofile extrahieren, die — kombiniert mit Zeitstempel und Kamerastandort — eine Wiedererkennung von Personen ermöglichen. Biometrie beginnt nicht bei Gesichtserkennung; Ganganalyse ist eine seit Jahren etablierte biometrische Modalität.
Das ist keine theoretische Sorge. Forschungsarbeiten haben gezeigt, dass Skelettsequenzen von wenigen Sekunden zur Personenidentifizierung ausreichen, wenn ein Referenzdatensatz vorhanden ist. Das Berliner System speichert zwar keine Referenzprofile — doch wer garantiert, dass das auf Dauer so bleibt, wenn das System in einem zweiten Schritt mit anderen Datenquellen verknüpft wird?
Für Software-Teams, die ähnliche Systeme bauen, ist das die eigentliche technische Hausaufgabe: Nicht die Frage, ob man Gesichtserkennung implementiert, sondern ob die gewählte Darstellungsform tatsächlich datenschutzrechtlich als nicht-personenbezogen gilt — oder ob man mit einer DSFA (Datenschutz-Folgenabschätzung) nach Art. 35 DSGVO dokumentieren muss, dass Restrisiken bestehen und wie sie mitigiert werden. Die Berliner Polizei hat nach eigenem Bekunden eine DSFA durchgeführt; deren Ergebnis ist bisher nicht öffentlich zugänglich.
Was das für Software-Teams bedeutet
Der Berliner Pilot ist für Entwicklungsteams in Deutschland, Österreich und der Schweiz aus drei Gründen relevant.
Erstens setzt er einen Vergleichsmaßstab für Behördenaufträge. Wer künftig KI-Systeme für öffentliche Auftraggeber in Deutschland entwickelt — Kommunen, Sicherheitsbehörden, Verkehrsbetriebe — wird mit dem Berliner Piloten als Referenzprojekt konfrontiert. Ausschreibungen werden sich an diesem Modell orientieren: Strichfiguren-Abstraktionsebene, keine Biometrie, ASOG-Konformität, DSFA. Teams, die diesen Anforderungsrahmen kennen, können Angebote mit konkreten Architekturvorschlägen untermauern.
Zweitens verdeutlicht er, wo EU AI Act und DSGVO zusammenwirken. Die beiden Regelwerke regeln unterschiedliche Risiken — der EU AI Act die systemischen Risiken von KI-Systemen, die DSGVO den personenbezogenen Datenschutz — aber sie überschneiden sich bei Systemen, die automatisiert Informationen über Personen im öffentlichen Raum verarbeiten. Wer als Enterprise-Softwareteam für Betreiber kritischer oder sensibler Infrastruktur baut, sollte beide Rahmen gemeinsam in einer Architekturprüfung abarbeiten, nicht sequenziell.
Drittens macht er Datenschutz durch Technikgestaltung zur Ausschreibungsbedingung. Die Entscheidung für Strichfiguren war keine freiwillige Zusatzleistung, sondern eine Bedingung dafür, dass das System rechtlich aufgestellt werden konnte. Das bedeutet: Privacy by Design ist für öffentliche KI-Systeme in Deutschland kein Wettbewerbsmerkmal mehr — es ist eine Voraussetzung für den Zuschlag. Teams, die das jetzt in ihre Architektur einbauen, ersparen sich teure Nachrüstungen nach dem Deployment.
Checkliste: KI im öffentlichen Raum compliance-sicher entwickeln
Für Teams, die an ähnlichen Systemen arbeiten oder Ausschreibungen für öffentliche Auftraggeber in Deutschland vorbereiten, ist eine strukturierte Vorab-Prüfung unerlässlich:
- Risikoeinstufung nach EU AI Act durchführen. Klärt frühzeitig, ob das System unter Anhang III fällt (Hochrisiko-KI). Wenn ja: Artikel 9–17 aktivieren — Risikobewertung, Qualitätsmanagementsystem, technische Dokumentation, Registrierungspflicht.
- DSFA nach Art. 35 DSGVO als Pflichtschritt einplanen. Systematische öffentliche Überwachung ist in Art. 35 Abs. 3 lit. c DSGVO als DSFA-pflichtiger Fall genannt. Das ist kein optionaler Review — er ist vor dem Betrieb zu dokumentieren.
- Abstraktionsebene architektonisch verankern. Definiert frühzeitig, welche Datenkategorie in welcher Verarbeitungsstufe verbleibt. Rohframes, Skelettkoordinaten und Ereignisklassen sind drei verschiedene Schichten mit unterschiedlichen Schutzanforderungen.
- Menschliche Aufsicht als Systemfunktion implementieren. Nicht als Policy, sondern als Feature: Ein Analyst muss jede KI-Ausgabe sehen, bevor operativer Handlungsbedarf ausgelöst wird. Protokolliere, wer wann welche Ausgabe gesehen und bestätigt hat.
- Aufbewahrungsfristen systemseitig durchsetzen. Rohframes: minimale Pufferzeit. Ereignisprotokolle: dokumentierte Frist, automatische Löschung. Was das System nicht länger hält, als nötig, kann auch nicht missbräuchlich verwendet werden.
- Transparenzpflichten nach Art. 50 EU AI Act umsetzen. Seit dem 2. August 2026 Pflicht: Personen im überwachten Bereich müssen über den Einsatz des KI-Systems informiert werden — üblicherweise durch Hinweisschilder oder Aushänge mit den wesentlichen Systemeigenschaften.
Häufig gestellte Fragen
Ist die Berliner KI-Videoüberwachung Hochrisiko-KI nach EU AI Act?
Sehr wahrscheinlich ja. Anhang III der EU-KI-Verordnung stuft KI-Systeme im Bereich der Strafverfolgung als hochriskant ein, darunter Systeme zur Beurteilung von Verhaltensrisiken in öffentlichen Räumen. Auch ohne Biometrie kann eine Verhaltensanalyse, die Einsatzkräfte zu operativen Entscheidungen veranlasst, unter diese Kategorie fallen. In diesem Fall sind dokumentierte Risikobewertung, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht und lückenlose Protokollierung Pflicht.
Ist Verhaltensanalyse ohne Gesichtserkennung DSGVO-konform?
Das ist technisch und rechtlich offen. Die Berliner Polizei argumentiert, dass Strichfiguren-Darstellungen ohne biometrische Merkmale keine personenbezogenen Daten erzeugen. Der Chaos Computer Club widerspricht: Bewegungsmuster und Gangprofile können zur Identifizierung führen. Bis Gerichte oder Datenschutzbehörden das abschließend klären, sollten Teams mit dem vorsichtigeren Interpretationsmaßstab planen und eine DSFA dokumentieren.
Welche DSGVO-Artikel sind bei KI-Systemen im öffentlichen Raum zentral?
Artikel 9 (Verarbeitung besonderer Kategorien, ggf. biometrische Daten), Artikel 22 (automatisierte Entscheidungsfindung), Artikel 25 (Datenschutz durch Technikgestaltung) und Artikel 35 (Datenschutz-Folgenabschätzung). Eine DSFA ist zwingend, wenn öffentliche Orte systematisch überwacht werden — der Berliner Pilot unterliegt dieser Pflicht.
Was müssen Software-Teams bei öffentlichen KI-Systemen in Deutschland konkret tun?
Vier Maßnahmen sind unverzichtbar: Risikoeinstufung nach EU AI Act, Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO, lückenlose Protokollierung mit definierten Aufbewahrungsfristen sowie ein Mechanismus für menschliche Aufsicht und Eingriffsmöglichkeit. Hinzu kommen die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzpflichten nach Art. 50 EU AI Act für Systeme, die mit der Öffentlichkeit interagieren.
Quellen
Tagesspiegel — „Das Gesicht wird nicht erkennbar sein": Testlauf für Videoüberwachung mit KI am Kottbusser Tor startet, 2026
Netzpolitik.org — KI-gestützte Videoüberwachung in Berlin: So wehrt man sich gegen Verhaltensscanner, 2026
IT-Boltwise — KI-Videoüberwachung am Kottbusser Tor: Start im August, Budget bis 2030, 2026
Ad-hoc-news — Berlin: KI-Videoüberwachung am Kottbusser Tor startet im August, 2026
EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) — Primärquelle, EUR-Lex